selbstständige Tanzlehrer/innen (85.52.0.03)

Die Dienstleistung 'selbstständige Tanzlehrer/innen' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Einheiten, die diese Art von Unterricht erteilen, erteilen formal organisierten Unterricht, hauptsächlich für Hobby, Freizeitbeschäftigung oder Selbstentfaltung, die Unterweisung führt jedoch nicht zu einem beruflichen Abschluss, oder Hochschulabschluss.


Diese Dienstleistung umfasst:

  • Tanzunterricht

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Bauchtanzlehrer/innen, selbstständige
  • Tanzlehrer/innen, selbstständige
  • Tanzunterricht