Die Dienstleistung 'Kabelnetzleitungstiefbau' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst den Bau von Leitungen zur Verteilung von elektrischem Strom und von Fernmeldeleitungen sowie den Bau der damit untrennbar verbundenen Gebäude und Bauwerke.
Diese Dienstleistung umfasst:- Bau von Tiefbauwerken für:
- Strom- und Kommunikationsleitungsnetze (innerstädtische und über Land)
- Kraftwerke
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Installation von gewerblichen Maschinen und Ausrüstungen (s. 33.20.0)
- Projektmanagement für Tiefbautätigkeiten (s. 71.12.1)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Datennetzverkabelung ohne Installation
- Fahrleitungen, Verlegen
- Fernmeldebau (Verlegen von Fernmeldeleitungen)
- Fernmeldeleitungen, Verlegen
- Fernwärmeleitungen, Verlegen
- Freileitungen, Verlegen
- Hochspannungsleitungen, Verlegen
- Kabel, Verlegen
- Kabellegerei (nur Verlegen, nicht Installieren)
- Kabelleitungstiefbau (Verlegen von Kabeln)
- Kabelnetzbau (Verlegen von Kabeln)
- Straßenbauerin