Reisebüros (79.11.0.00)

Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.

Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:

Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner

  • Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung

    Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

  • Führungszeugnis; Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses

    Überprüfung der Zuverlässigkeit nach Gewerbeanzeige (§ 38 Abs. 1 Nr. 4 GewO). Sie müssen daher unverzüglich ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörden nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beantragen.

  • Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung

    Überprüfung der Zuverlässigkeit nach Gewerbeanzeige (§ 38 Abs. 1 Nr. 4 GewO). Sie müssen daher unverzüglich eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörden nach § 150 Abs. 5 GewO beantragen.

Betriebsstättenbezogene Formalitäten

Betriebsstättenbezogene Formalitäten

Neben den spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Anforderungen können sich für die jeweilige Betriebstätte Genehmigungs- und/oder Anzeigepflichten aus sonstigen Rechtsbereichen ergeben, die aber NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können.

In Betracht kommen insbesondere Anforderungen aus den Bereichen Baurecht, Straßenrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Abfallrecht, Denkmalschutzrecht und Waldrecht.

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.

Steuerrechtliche Formalitäten

Steuerrechtliche Formalitäten

Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:

Persönliche Formalitäten

Persönliche Formalitäten

Wir möchten Sie außerdem auf folgende personenbezogenen Formalitäten hinweisen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können: 

  • Wohnsitz; Anmeldung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung

Diese Dienstleistung umfasst:

  • Agenturen, die überwiegend in der Beratung und im Verkauf (auf Groß- oder Einzelhandelsbasis bzw. als Vermittler) von Reise-, Beförderungs- und Unterbringungsdienstleistungen an die breite Öffentlichkeit und an Firmenkunden tätig sind

Stichworte

  • Fahrkartenverkäufe (Reisevermittlung)
  • Ferienreisenvermittlung
  • Gesellschaftsreisenvermittlung
  • Internetreisen (Reisebüros)
  • Online-Reisebüro
  • Organisation von Reisen
  • Reiseagenturen (Verkauf von Reisen)
  • Reisebüros (Vermittlung von Reisen)
  • Reisedienste (Vermittlung von Reisen)
  • Reisevermittlung (Reisebüros)
  • Reservierung von Unterkünften für das Beherbergungsgewerbe durch Reisebüros
  • Routenplanung durch Reisebüros
  • Tourismusmarketing (Reisebüros)
  • Transportvermittlung (Reisevermittlung)
  • Unterkunftsvermittlung und -reservierung für das Beherbergungsgewerbe durch Reisebüros
  • Verkauf von Flugtickets durch Reisebüros
  • Verkehrsvermittlung (Vermittlung von Reisen)
  • Vermittlung von Flugreisen
  • Vermittlung von Reisen über Internet und Telefon
  • Vermittlung von Schiffsreisen durch Reisebüros
  • Zimmervermittlung und -reservierung für das Beherbergungsgewerbe durch Reisebüros