Herstellung von sonstiger Bekleidung aus gewirktem und gestricktem Stoff (14.39.0.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von sonstiger Bekleidung aus gewirktem und gestricktem Stoff' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von Bekleidung (ohne Oberbekleidung und Wäsche) und anderen konfektionierten Waren durch Stricken oder Wirken:
    • Pullover, Strickjacken, Unterziehpullis, Westen und ähnliche Erzeugnisse
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff (s. 13.91.0)
  • Herstellung von Strumpfwaren (s. 14.31.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Gewirkte und gestrickte Westen, H.
  • Handschuhe, gewirkte oder gestrickte, H.
  • Kopftücher, gewirkte oder gestrickte, H.
  • Kragen, gewirkte oder gestrickte, H.
  • Krawatten, gewirkte oder gestrickte, H.
  • Pullover, gewirkte oder gestrickte, H.
  • Querbinder (Bekleidungszubehör) aus gewirkten oder gestrickten Stoffen, H.
  • Rundstrick- und -wirkware (Pullover, Strickjacken u.Ä.), H.
  • Rundwirkware (Pullover, Strickjacken u.Ä.), H.
  • Schals, gewirkte oder gestrickte, H.
  • Schleier aus gewirkten oder gestrickten Stoffen, H.
  • Schleifen (Bekleidungszubehör) aus gewirkten oder gestrickten Stoffen, H.
  • Stoffhandschuhe, gewirkte oder gestrickte, H.
  • Strickereien
  • Strickerin
  • Strickjacken, H.
  • Strickwaren , H.
  • Tücher (Bekleidungszubehör), gewirkte oder gestrickte, H.
  • Unterziehpullis, H.
  • Westen, gewirkte oder gestrickte , H.
  • Windjacken, gewirkte oder gestrickte, H.
  • Wirk- und Strickwaren , H.