Hausmeisterdienste (81.10.0.00)
Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.
Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:
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Handwerk; Feststellung der Erforderlichkeit der handwerklichen Eintragung
Für Ihr Vorhaben kann eine handwerksrechtliche Genehmigung oder Anzeige erforderlich sein. Damit die Handwerkskammer entscheiden kann, ob Ihr Vorhaben einen Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle und/oder eine Anzeige erfordert, füllen Sie bitte zunächst den Auskunftsbogen über die Betriebsverhältnisse aus (siehe unter “Formulare”). Die zuständige Handwerkskammer wird sich nach der Prüfung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sonstige dienstleistungsbezogene Formalitäten
Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind außerdem folgende dienstleistungsbezogenen Formalitäten zu beachten, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
Ggf. können noch folgende Genehmigungen oder Anzeigen erforderlich sein:
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Bewachungsgewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
Das Erbringen von Wach- und Sicherheitsdiensten kann gem. § 34a GewO erlaubnispflichtig sein.
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.
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Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland; Anmeldung und sonstige Pflichten
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen nach Deutschland ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beachten.
Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung
Diese Dienstleistung umfasst die Erbringung einer Kombination von Unterstützungsleistungen innerhalb der Gebäude und Anlagen eines Kunden.
Zu diesen Dienstleistungen zählen die allgemeine Innenreinigung, Wartung, Abfallentsorgung, Wach- und Sicherheitsdienste, Hauspostbeförderung, Empfang, Wäschereinigung sowie damit verbundene Dienstleistungen zur Unterstützung der Tätigkeiten innerhalb von Gebäuden und Anlagen.
Diese Dienstleistungen werden von externem Betriebspersonal erbracht, das nichts mit dem Kerngeschäft oder den Kerntätigkeiten des Kunden zu tun hat und keine Verantwortung dafür trägt.
Stichworte
- Bundesverwaltungsamt
- Facility Management
- Gebäudemanagement (Hausmeisterdienste)
- Gebäudeverwaltung (Hausmeisterdienste)
- Grundstücksservice (Facility Management)
- Grundstücksverwaltung (Facility Management)
- Hausmeisterservice (administrative, organisatorische Aufgaben)
- Hausverwaltung
- Immobilienverwaltung
- Verwaltung von Gewerbeimmobilien (Facility Management)
- Verwaltung von Gewerbeobjekten, Einkaufszentren (Facility Management)