Diese Dienstleistung umfasst die Erbringung einer Kombination von Unterstützungsleistungen innerhalb der Gebäude und Anlagen eines Kunden.
Zu diesen Dienstleistungen zählen die allgemeine Innenreinigung, Wartung, Abfallentsorgung, Wach- und Sicherheitsdienste, Hauspostbeförderung, Empfang, Wäschereinigung sowie damit verbundene Dienstleistungen zur Unterstützung der Tätigkeiten innerhalb von Gebäuden und Anlagen.
Diese Dienstleistungen werden von externem Betriebspersonal erbracht, das nichts mit dem Kerngeschäft oder den Kerntätigkeiten des Kunden zu tun hat und keine Verantwortung dafür trägt.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Erbringung einzelner Dienstleistungen (z. B. nur Innenreinigung) oder Ausübung einzelner Funktionen (z. B. nur Heizungsbetrieb) (s. die entsprechende Klasse der erbrachten Dienstleistung)
- Bereitstellung von Management- oder Betriebspersonal für den gesamten Betrieb eines Kunden, z. B. ein Hotel, ein Restaurant, ein Bergwerk oder ein Krankenhaus (s. Klasse des Betriebes)
- Verwaltung und Betrieb der Computersysteme und/oder Datenverarbeitungsanlagen eines Kunden vor Ort (s. 62.03.0)
- Betrieb von Justizvollzugsanstalten im Lohnauftrag (s. 84.23.0)
Quelle: Statistisches Bundesamt
Hausmeisterdienste bewegen sich in einem Tätigkeitsfeld, das Überschneidungen zur handwerklichen Tätigkeit aufweisen kann. Erste Informationen zur Abgrenzung erhalten Sie hier. Bei weiteren Fragen hilft Ihnen Ihr Einheitlicher Ansprechpartner gerne weiter.