Die Dienstleistung 'Erbringung von Dienstleistungen für den Verkehr anderweitig nicht genannt' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Tätigkeiten von Luftfrachtagenturen:
- Vermittlung von Frachtkapazität im Luftverkehr
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
- Güterbeförderung (s. Abteilungen 49, 50 und 51)
- Betrieb von Güterabfertigungseinrichtungen (s. 52.21.5, 52.22.2 und 52.23.1)
- Frachtumschlag (s. 52.24.0)
- Kurierdienste (s. 53.20.0)
- Erbringung von Kraftfahrt-, See-, Luftfahrt- und anderen Transportversicherungsleistungen (s. 65.12.2)
- Tätigkeiten von Reisebüros (s. 79.11.0)
- Tätigkeiten von Reiseveranstaltern (s. 79.12.0)
- Touristische Unterstützungsleistungen (s. 79.90.0)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Frachtenbörsen
- Luftfrachtagenten
- Luftfrachtagentur
- Mitfahrzentralen
- Organisation von Umzügen (Transportvermittlung)
- Packservice (Verpackung von Waren für Transportzwecke)
- Palettierungsarbeiten (Verpackung von Waren für Transportzwecke)
- Seemäßige Verpackung von Waren
- Tätigkeiten von Luftfrachtagenturen
- Transportvermittlung
- Umpacken (logistische Dienstleistung im Verkehr)
- Verkehrsvermittlung
- Vermittlung von Frachtkapazität im Luftverkehr
- Verpackungsarbeiten (logistische Dienstleistungen im Verkehr)
- Wiegen (logistische Dienstleistung im Verkehr)