Erbringung von Dienstleistungen für den Verkehr anderweitig nicht genannt (52.29.9.00)

Die Dienstleistung 'Erbringung von Dienstleistungen für den Verkehr anderweitig nicht genannt' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Tätigkeiten von Luftfrachtagenturen:
    • Vermittlung von Frachtkapazität im Luftverkehr
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Güterbeförderung (s. Abteilungen 49, 50 und 51)
  • Betrieb von Güterabfertigungseinrichtungen (s. 52.21.5, 52.22.2 und 52.23.1)
  • Frachtumschlag (s. 52.24.0)
  • Kurierdienste (s. 53.20.0)
  • Erbringung von Kraftfahrt-, See-, Luftfahrt- und anderen Transportversicherungsleistungen (s. 65.12.2)
  • Tätigkeiten von Reisebüros (s. 79.11.0)
  • Tätigkeiten von Reiseveranstaltern (s. 79.12.0)
  • Touristische Unterstützungsleistungen (s. 79.90.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Frachtenbörsen
  • Luftfrachtagenten
  • Luftfrachtagentur
  • Mitfahrzentralen
  • Organisation von Umzügen (Transportvermittlung)
  • Packservice (Verpackung von Waren für Transportzwecke)
  • Palettierungsarbeiten (Verpackung von Waren für Transportzwecke)
  • Seemäßige Verpackung von Waren
  • Tätigkeiten von Luftfrachtagenturen
  • Transportvermittlung
  • Umpacken (logistische Dienstleistung im Verkehr)
  • Verkehrsvermittlung
  • Vermittlung von Frachtkapazität im Luftverkehr
  • Verpackungsarbeiten (logistische Dienstleistungen im Verkehr)
  • Wiegen (logistische Dienstleistung im Verkehr)