Die Dienstleistung 'Elektrizitätshandel' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
                            
                            
                        
                        
                        
                            Diese Dienstleistung umfasst:- Verkauf von Elektrizität an den Verbraucher
- Tätigkeiten von Handelsmaklern oder Handelsvertretern, die den Verkauf von Elektrizität über Stromverteilungsnetze vermitteln, die von Dritten betrieben werden
- Austausch von Leistungs- und Übertragungskapazitäten für Elektrizität
 
                            
                            
                                Quelle: Statistisches Bundesamt
                            
                         
                        
                              
        
                        
                        
                            
                                
                                    - Handel mit Strom
- Stromhandel
- Stromvermittlung