Die Dienstleistung 'Elektrizitätshandel' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Verkauf von Elektrizität an den Verbraucher
- Tätigkeiten von Handelsmaklern oder Handelsvertretern, die den Verkauf von Elektrizität über Stromverteilungsnetze vermitteln, die von Dritten betrieben werden
- Austausch von Leistungs- und Übertragungskapazitäten für Elektrizität
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Handel mit Strom
- Stromhandel
- Stromvermittlung