Die Dienstleistung 'Privatquartiere' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Kleinbeherbergungsstätten mit weniger als 9 Betten, die für jedermann zugänglich sind und in denen Gäste zum vorübergehenden Aufenthalt gegen Entgelt aufgenommen werden (auch als Bestandteil der Wohnung einer Privatvermieterin bzw. eines Privatvermieters)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Beherbergungsstätten
- Gästezimmer, Vermietung
- Kleinbeherbergungsbetriebe (auch in Privatwohnungen); Kleinbeherbergungsstätten
- Privatquartiere
- Vermietung von Ferienzimmern