Die Dienstleistung 'Privatquartiere' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
                            
                            
                        
                        
                        
                            Diese Dienstleistung umfasst:- Kleinbeherbergungsstätten mit weniger als 9 Betten, die für jedermann zugänglich sind und in denen Gäste zum vorübergehenden Aufenthalt gegen Entgelt aufgenommen werden (auch als Bestandteil der Wohnung einer Privatvermieterin bzw. eines Privatvermieters)
 
                            
                            
                                Quelle: Statistisches Bundesamt
                            
                         
                        
                              
        
                        
                        
                            
                                
                                    - Beherbergungsstätten 
- Gästezimmer, Vermietung
- Kleinbeherbergungsbetriebe (auch in Privatwohnungen); Kleinbeherbergungsstätten
- Privatquartiere
- Vermietung von Ferienzimmern