Vergnügungslokale (56.30.4.00)

Die Dienstleistung 'Vergnügungslokale' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Verkauf von Getränken, im Allgemeinen zum Verzehr an Ort und Stelle, mit begleitendem Unterhaltungsprogramm
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Wiederverkauf von verpackten / fertig zubereiteten Getränken (s. Abteilung 47)
  • Automatenverkauf (s. 47.99.9)
  • Betrieb von Tanzdielen ohne Getränkeausschank (s. 93.29.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Bewirtungsstätten (Vergnügungslokale)
  • Gaststätte
  • Gastwirtin
  • Gastwirtschaft
  • Kabaretts, als Vergnügungslokale betrieben
  • Nachtlokale (Vergnügungslokale)
  • Night-Clubs
  • Stripteaselokale
  • Table-Dance-Clubs (Tanzlokale)
  • Vergnügungslokale