Die Dienstleistung 'Vergnügungslokale' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Verkauf von Getränken, im Allgemeinen zum Verzehr an Ort und Stelle, mit begleitendem Unterhaltungsprogramm
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Wiederverkauf von verpackten / fertig zubereiteten Getränken (s. Abteilung 47)
- Automatenverkauf (s. 47.99.9)
- Betrieb von Tanzdielen ohne Getränkeausschank (s. 93.29.0)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Bewirtungsstätten (Vergnügungslokale)
- Gaststätte
- Gastwirtin
- Gastwirtschaft
- Kabaretts, als Vergnügungslokale betrieben
- Nachtlokale (Vergnügungslokale)
- Night-Clubs
- Stripteaselokale
- Table-Dance-Clubs (Tanzlokale)
- Vergnügungslokale