Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas (09.10.0.00)
Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.
Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:
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Markscheider; Beantragung der Anerkennung
Bestimmte Tätigkeiten im Bergbau dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die ihre Zuverlässigkeit und Fachkunde nachweisen können. Dies wird von der Anerkennungsbehörde überprüft.
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Markscheider; Beantragung der Anerkennung von "anderen Personen" für die Herstellung von sonstigen Unterlagen
Wenn an Stelle von Risswerken sog. "sonstige Unterlagen" ausreichend sind, können diese von "anderen Personen" (als Markscheidern) angefertigt werden. Diese "anderen Personen" bedürfen der Anerkennung der zuständigen Behörde.
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.
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Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland; Anmeldung und sonstige Pflichten
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen nach Deutschland ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beachten.
Steuerrechtliche Formalitäten
Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
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Steuern; Informationen bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.
Persönliche Formalitäten
Wir möchten Sie außerdem auf folgende personenbezogenen Formalitäten hinweisen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
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Werkvertragsverfahren; Beantragung der Zustimmung zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften im Rahmen von Werkverträgen
Wenn Sie als ausländische Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ausländische Arbeitskräfte im Rahmen von Regierungsvereinbarungen für die Durchführung von Werkverträgen nach Deutschland entsenden möchten, muss die Bundesagentur für Arbeit dem erst zustimmen.
Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung
Diese Dienstleistung umfasst:
- Dienstleistungen, die gegen Entgelt oder auf sonstiger vertraglicher Grundlage auf den Erdöl- und Erdgasfeldern erbracht werden:
- Erkundungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Erdöl- oder Erdgasförderung, z. B. in Form herkömmlicher Prospektionsmethoden, etwa durch geologische Beobachtungen auf höffigem Gebiet
- Test-, Erweiterungs-, Produktions- und Hilfsbohrungen; Ansetzen von Bohrungen, Montage, Reparatur und Abbau von Bohranlagen; Zementieren und Verfüllen von Bohrlöchern für Erdöl- und Erdgasbohrungen; Auspumpen von Bohrlöchern; Verschließen und Stilllegen von Bohrlöchern usw.
- Verflüssigung und Wiederverdampfung von Erdgas an der Förderstätte zwecks Beförderung
- Entwässern und Auspumpen im Lohnauftrag
- Testbohrungen bei der Erdöl- oder Erdgasförderung
- Brandbekämpfungsleistungen auf Erdöl- und Erdgasfeldern
Stichworte
- Abbau von Bohranlagen (Dienstleistungen im Rahmen der Erdöl- und Erdgasgewinnung)
- Auspumpen von Bohrlöchern (Dienstleistungen im Rahmen der Erdöl- und Erdgasgewinnung)
- Bohranlagen (Montage, Reparatur und Abbau, Dienstleistungen im Rahmen der Erdöl- und Erdgasgewinnung)
- Bohrungsarbeiten für die Erdöl- und Erdgasgewinnung
- Dienstleistungen bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas
- Erschließung von Ölfeldern
- Kondensate, Gew. (Erdöl- und Erdgasgewinnung)
- Markscheiderin
- markscheiderische Tätigkeiten
- Montage von Bohranlagen (Dienstleistungen im Rahmen der Erdöl- und Erdgasgewinnung)
- Reparatur von Bohranlagen (Dienstleistungen im Rahmen der Erdöl- und Erdgasgewinnung)
- Rückumwandlung von Erdgas zu Transportzwecken
- Verflüssigung und Rückumwandlung von Erdgas zu Transportzwecken am Gewinnungsort
- Verflüssigung von Erdgas an der Förderstätte zu Transportzwecken
- Verfüllen von Bohrlöchern für Öl- und Gasbohrungen (Dienstleistungen im Rahmen der Erdöl- und Erdgasgewinnung)
- Zementieren von Bohrlöchern für Öl- und Gasbohrungen (Dienstleistungen im Rahmen der Erdöl- und Erdgasgewinnung)