Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt anderweitig nicht genannt (52.22.9.01)

Die Dienstleistung 'Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt anderweitig nicht genannt' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Unterstützungstätigkeiten für die Beförderung von Personen, Tieren und Gütern zu Wasser:
    • Fest- und Losmachdienste
    • Leichterverkehr und Bergung, einschließlich damit verbundener Schleppdienste
    • Betrieb von Leuchttürmen
    • Eisbrechen
    • Schiffsregistrierung
    • Auflegen und Lagern von Schiffen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Bergungsschifffahrt
  • Bergungstaucherei
  • Betrieb von Leuchttümern
  • Bugsier- und Bergungsschifffahrt
  • Eisbrecherbetrieb
  • Hafenschifffahrt (Betrieb von Schlepp- und Schubschiffen)
  • Leuchttürme (Betrieb von)
  • Schleppdienste für in Not geratene Binnenschiffe zur Güterbeförderung durch Partikuliere
  • Schleppdienste für in Not geratene Binnenschiffe zur Güterbeförderung durch Reedereien
  • Schleppdienste für in Not geratene Binnenschiffe zur Personenbeförderung
  • Schleppdienste für in Not geratene Fluss- und Kanalfähren, Hafenschiffe
  • Taucherei (Bergungstaucherei)