Die Dienstleistung 'Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt anderweitig nicht genannt' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Unterstützungstätigkeiten für die Beförderung von Personen, Tieren und Gütern zu Wasser:
- Fest- und Losmachdienste
- Leichterverkehr und Bergung, einschließlich damit verbundener Schleppdienste
- Betrieb von Leuchttürmen
- Eisbrechen
- Schiffsregistrierung
- Auflegen und Lagern von Schiffen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Bergungsschifffahrt
- Bergungstaucherei
- Betrieb von Leuchttümern
- Bugsier- und Bergungsschifffahrt
- Eisbrecherbetrieb
- Hafenschifffahrt (Betrieb von Schlepp- und Schubschiffen)
- Leuchttürme (Betrieb von)
- Schleppdienste für in Not geratene Binnenschiffe zur Güterbeförderung durch Partikuliere
- Schleppdienste für in Not geratene Binnenschiffe zur Güterbeförderung durch Reedereien
- Schleppdienste für in Not geratene Binnenschiffe zur Personenbeförderung
- Schleppdienste für in Not geratene Fluss- und Kanalfähren, Hafenschiffe
- Taucherei (Bergungstaucherei)