Die Dienstleistung 'Herstellung von Bier' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Herstellung von Bier und Starkbier, u. a. Bockbier, Ale, Porter und Stout
- Herstellung von Bier mit geringem oder ohne Alkoholgehalt
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Abfallhefe (Nebenprodukt des Bieres), Gew.
- Alkoholfreie Biere, H.
- Anstellhefen (Nebenprodukte des Bieres), Gew.
- Biere (auch alkoholarme oder alkoholfreie), H.
- Brauer (H. v. Bier)
- Brauereien
- Brauerin und Mälzerin
- Einfachbiere, H.
- Lagerbiere, H.
- Schankbiere, H.
- Starkbiere, H.
- Vollbier, H.