Die Dienstleistung 'Schlachten von Geflügel' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Betrieb von Schlachthäusern, in denen Geflügel geschlachtet, zugerichtet und verpackt wird
- Herstellung von frischem oder gefrorenem Geflügelfleisch in Einzelportionen
- Auslassen von Geflügelfetten
- Gewinnung von Federn und Daunen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Auslassen von Geflügelfett
- Darmschleimereien (von Kaninchen, Wild u.Ä.)
- Darmverwertung (von Kaninchen, Wild u.Ä.)
- Daunen, Gew.
- Federn, Gew.
- Fleisch, H. in Schlachthäusern (von Kaninchen, Wild u.Ä.)
- Geflügelfedern, Gew.
- Geflügelfleisch, H.
- Geflügelschlachtung
- Großschlächtereien (von Geflügel u.Ä.)
- Kommunale Schlachthöfe (Schlachten von Geflügel)
- Lohnschlächter (von Geflügel)
- Schlachten von Geflügel
- Schlachthäuser (von Geflügel, Kaninchen, Wild u.Ä.)
- Schlachthöfe (von Geflügel)
- Schlachtnebenprodukte (von Geflügel), Gew. und Verarbeitung