Selbstständige Journalistinnen und Journalisten, Pressefotografinnen und Pressefotografen (90.03.5.00)

Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.

Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.

Sonstige dienstleistungsbezogene Formalitäten

Sonstige dienstleistungsbezogene Formalitäten

Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind außerdem folgende dienstleistungsbezogenen Formalitäten zu beachten, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:

  • Selbständige Künstler und Publizisten; Anmeldung zur Sozialversicherung

    Für freie Journalistinnen und Journalisten/Pressefotografinnen/Pressefotografen besteht eine Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse. In den ersten drei Jahren der Berufsausübung muss kein bestimmter Gewinn erzielt werden. Danach muss ein Mindestgewinn von € 3.900,00 jährlich bzw. € 325,00 monatlich erzielt werden. Die Versicherung in der Künstlersozialkasse führt dazu, dass der Journalist in der Renten-/Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert ist. Eine Arbeitslosenversicherung besteht nicht, Beiträge hierzu müssen nicht gezahlt werden.

  • Urheberrechte; Beauftragung einer Verwertungsgesellschaft oder Beantragung einer Nutzungslizenz

    Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes. Danach hat der Urheber u. a. das ausschließliche Recht, sein Werk öffentlich wiederzugeben.

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.

Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung

Diese Dienstleistung umfasst:

  • Tätigkeiten von Journalistinnen und Journalisten
  • Tätigkeiten von Pressefotografinnen und Pressefotografen, sofern sie ihre Fotos selbst mit Textberichten versehen und die Textberichterstattung im Vordergrund steht

Stichworte

  • Berichterstatter/innen, selbstständige (Journalistinnen und Journalisten)
  • Fernsehberichterstatter/innen, selbstständige
  • Feuilletonist(en/innen), selbstständige
  • Hörfunkberichterstatter/innen, selbstständige
  • Korrespondenten, selbstständige
  • Reiseberichterstatter/innen (Reiseberichte, in selbstständiger Tätigkeit)
  • Reporter/innen, selbstständige (Journalistinnen und Journalisten)
  • Rundfunkberichterstatter/innen, selbstständige
  • Sportberichterstatter
  • Tätigkeiten von selbstständigen Journalist(en/innen), Pressefotograf(en/innen), sofern sie ihre Fotos selbst mit Textberichten versehen und die Textberichterstattung im Vordergrund steht
  • Zeitungsberichterstatter/innen (Journalistinnen und Journalisten), selbstständige