Die Dienstleistung 'Selbstständige Journalistinnen und Journalisten, Pressefotografinnen und Pressefotografen' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Tätigkeiten von Journalistinnen und Journalisten
- Tätigkeiten von Pressefotografinnen und Pressefotografen, sofern sie ihre Fotos selbst mit Textberichten versehen und die Textberichterstattung im Vordergrund steht
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Tätigkeiten von Fotojournalistinnen und Fotojournalisten, bei denen die fotografische Arbeit im Vordergrund steht (s. 74.20.1)
- Tätigkeiten von selbstständigen Schriftstellerinnen und Schriftsteller (s. 90.03.2)
- Herstellung und Nachbearbeitung von Filmen und Videofilmen (s. 59.11.0 und 59.12.0)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Berichterstatter/innen, selbstständige (Journalistinnen und Journalisten)
- Fernsehberichterstatter/innen, selbstständige
- Feuilletonist(en/innen), selbstständige
- Hörfunkberichterstatter/innen, selbstständige
- Korrespondenten, selbstständige
- Reiseberichterstatter/innen (Reiseberichte, in selbstständiger Tätigkeit)
- Reporter/innen, selbstständige (Journalistinnen und Journalisten)
- Rundfunkberichterstatter/innen, selbstständige
- Sportberichterstatter
- Tätigkeiten von selbstständigen Journalist(en/innen), Pressefotograf(en/innen), sofern sie ihre Fotos selbst mit Textberichten versehen und die Textberichterstattung im Vordergrund steht
- Zeitungsberichterstatter/innen (Journalistinnen und Journalisten), selbstständige