Einzelhandel in fremdem Namen mit Motorenkraftstoffen (Agenturtankstellen) (47.30.1.00)
Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.
Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.
Sonstige dienstleistungsbezogene Formalitäten
Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind außerdem folgende dienstleistungsbezogenen Formalitäten zu beachten, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
Ggf. können noch folgende Genehmigungen oder Anzeigen erforderlich sein:
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Gefahrstoffe; Beantragung einer Erlaubnis bzw. Anzeige für die Abgabe oder Bereitstellung
Für die Abgabe oder die Bereitstellung bestimmter Stoffe oder Gemische ist je nach Empfängerkreis eine Erlaubnis bzw. Anzeige erforderlich.
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.
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Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland; Anmeldung und sonstige Pflichten
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen nach Deutschland ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beachten.
Steuerrechtliche Formalitäten
Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
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Steuern; Informationen bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.
Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung
Diese Dienstleistung umfasst:
- Einzelhandel mit Fahrzeugkraftstoffen durch Agenturtankstellen
- Einzelhandel mit Schmierstoffen und Kühlmitteln für Kraftfahrzeuge durch Agenturtankstellen
Stichworte
- Agenturtankstellen
- Antiklopfmittel (Absatz in fremdem Namen (durch Agenturtankstellen))
- Autolackpflegemittel (Absatz in fremdem Namen durch Agenturtankstellen)
- Autopflegemittel (Absatz in fremdem Namen durch Agenturtankstellen)
- Benzin (Absatz in fremdem Namen durch Agenturtankstellen)
- Bremsflüssigkeit (Absatz in fremdem Namen (durch Agenturtankstellen))
- Dieselkraftstoff (Absatz in fremdem Namen durch Agenturtankstellen)
- Enteisungsmittel (Absatz in fremdem Namen durch Agenturtankstellen)
- Fahrzeugkraftstoffe (Absatz in fremdem Namen durch Agenturtankstellen)
- Getriebeöle (Absatz in fremdem Namen durch Agenturtankstellen)
- Kraftfahrzeugmotorenöle (Absatz in fremdem Namen durch Agenturtankstellen)
- Kraftstoffe (Absatz in fremdem Namen durch Agenturtankstellen)
- Kraftstoffeinzelhandel
- Kühlmittel für Kraftfahrzeuge (Absatz in fremdem Namen durch Agenturtankstellen)
- Motorenbenzin (Absatz in fremdem Namen durch Agenturtankstellen)
- Motorenöle (Absatz in fremdem Namen durch Agenturtankstellen)
- Normalbenzin (Absatz in fremdem Namen durch Agenturtankstellen)
- Öle, mineralische, aus der Rohölverarbeitung (Absatz in fremdem Namen durch Agenturtankstellen)
- Rapsöl-Methylester (Biotreibstoff), Tankstellen mit Absatz in fremdem Namen
- Schmierstoffe (Absatz in fremdem Namen durch Agenturtankstellen)
- Superbenzin (Absatz in fremdem Namen durch Agenturtankstellen)
- Tankstellen (Agenturtankstellen)
- Tankstellenbetrieb