Kunstwerkebewertungen (74.90.0.09)

Dienstleistung - Kosten

Kosten zu dieser Dienstleistung

Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.

Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.

Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

  • Sachverständige; Öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Industrie- und Handelskammer

    • Die Gebühr für die öffentliche Bestellung beträgt zwischen 350 und 3.480 Euro und wird mit Antragstellung erhoben.

      Die durch die Überprüfung des Antrags, insbesondere durch Einschaltung der Fachausschüsse und sonstigen Prüfer anfallenden Auslagen sind zusätzlich vom Antragsteller zu erstatten. Es ist regelmäßig mit Kosten in Höhe von 1.000 bis 3.000 Euro, je nach beantragtem Sachgebiet, zu rechnen.

      Die IHK wird in der Regel einen angemessenen Kostenvorschuss anfordern.

Persönliche Formalitäten

  • Werkvertragsverfahren; Beantragung der Zustimmung zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften im Rahmen von Werkverträgen

    • Für die Aufwendungen, die der Bundesagentur für Arbeit und der Behörden der Zollverwaltung bei der Durchführung der Regierungsvereinbarungen entstehen, wird vom ausländischen Arbeitgeber (Auftragnehmer) eine Gebühr erhoben. Die Grundgebühr für einen Neuantrag beträgt EUR 200,00. Wenn Sie die Gebühr per Bargeldeinzahlung entrichten möchten, zahlen Sie den Betrag auf das Konto der Bundesagentur für Arbeit bei der Deutschen Bundesbank.
      Gebühr: 200,00 EUR
      Vorkasse: Ja

      Bei einem Nachtrag fallen weitere EUR 100,00 an Gebühren an. Wenn Sie die Gebühr per Bargeldeinzahlung entrichten möchten, zahlen Sie den Betrag auf das Konto der Bundesagentur für Arbeit bei der Deutschen Bundesbank.
      Gebühr: 100,00 EUR
      Vorkasse: Ja

      Darüber hinaus entsteht eine Laufzeitgebühr von EUR 75,00 je Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer für jeden angefangenen Monat der Beschäftigung.
      Gebühr: 75,00 EUR
      Vorkasse: Ja

  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt