Betrieb von historischen Stätten und Gebäuden und ähnlichen Attraktionen (91.03.0.00)

Die Dienstleistung 'Betrieb von historischen Stätten und Gebäuden und ähnlichen Attraktionen' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Betrieb und Erhalt von historischen Stätten und Gebäuden
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Renovierung und Restaurierung historischer Stätten und Gebäude (s. Abteilungen 41, 42 und 43)
  • Restaurierung von Kunstwerken und Museumsstücken (s. 90.03.4)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Denkmalpflege (Denkmalschutzverwaltung)
  • Denkmalschutzverwaltung
  • Konservierung von Denkmälern (Verwaltung)
  • Rekonstruktion historischer Stätten und Gebäude (Denkmalschutzverwaltung, nicht Restaurierung von Möbeln, Gebäuden und Kunstwerken)