Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen (68.20.1.00)
Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.
Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:
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Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung für Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung
Soll Wohnraum, der auf der Grundlage des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes gefördert wurde, selbst genutzt werden, länger als drei Monate unvermietet leer stehen oder zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, ist hierfür eine Genehmigung erforderlich.
Ggf. können noch folgende Genehmigungen oder Anzeigen erforderlich sein:
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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
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Zweckentfremdung von Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung
Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.
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Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland; Anmeldung und sonstige Pflichten
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen nach Deutschland ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beachten.
Steuerrechtliche Formalitäten
Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
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Steuern; Informationen bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.
Persönliche Formalitäten
Wir möchten Sie außerdem auf folgende personenbezogenen Formalitäten hinweisen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
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Werkvertragsverfahren; Beantragung der Zustimmung zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften im Rahmen von Werkverträgen
Wenn Sie als ausländische Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ausländische Arbeitskräfte im Rahmen von Regierungsvereinbarungen für die Durchführung von Werkverträgen nach Deutschland entsenden möchten, muss die Bundesagentur für Arbeit dem erst zustimmen.
Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung
Diese Dienstleistung umfasst:
- Vermietung, Verpachtung und Bewirtschaftung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden oder Wohnungen:
- Ein- und Mehrfamilienhäuser und Wohnungen
- Wohngrundstücke
- Bereitstellung von Häusern und möblierten oder unmöblierten Wohnungen zur längerfristigen Nutzung, in der Regel auf monatlicher oder jährlicher Basis
- Realisierung von Wohnungsbauvorhaben zur eigenen Bewirtschaftung
- Vermietung und Verpachtung von Grundstücken für Wohnmobile
Stichworte
- Bauherrengemeinschaften (zur Vermietung und Verpachtung von Wohnungen)
- Bewirtschaftung von eigenen o. geleasten Wohngrundstücken
- Ein- u. Mehrfamilienhäusern
- Garagen und Stellplätze für den privaten Bedarf (Vermietung, Verpachtung)
- Garagenvermietung und -verpachtung für den privaten Bedarf
- Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen (Vermietung von eigenen Wohnungen)
- Grundstücke( Wohngrundstücke), eigene (Vermietung und Verpachtung)
- Grundstücksverpachtung von eigenen Wohngrundstücken
- Hausverwaltung (Verwaltung eigener Immobilien)
- Immobilien (Vermietung und Verpachtung von eigenen Wohngebäuden und Wohnungen)
- Parkgaragen für private Zwecke (Vermietung von Stellplätzen)
- Siedlungsgesellschaften (Vermietung von eigenen Wohnungen)
- Time-Share-Buildingbetrieb (Vermietung und Verpachtung von eigenen Wohnungen)
- Untervermietung von gemieteten oder gepachteten Wohngebäuden
- Vermietung
- Vermietung von eigenen Wohngebäuden und Wohnungen
- Vermietung von Ferienwohnrechten
- Vermietung von Nichtwohngebäuden
- Vermietung von Zimmern (eigene Immobilie)
- Verpachtung
- Verpachtung von eigenen Wohngebäuden und Wohnungen
- Verpachtung von eigenen Wohngrundstücken
- Verwaltung von eigenen Wohngebäuden und Wohnungen
- Wohngebäude, eigene (Vermietung und Verpachtung)
- Wohngebäuden
- Wohngrundstücken sowie Grundstücken für Wohnmobile zur längerfristigen Nutzung; Einfamilienhaus; Mehrfamilienhaus
- Wohnungen
- Wohnungen, eigene (Vermietung und Verpachtung)
- Wohnungsvermietung (eigene Immobilie)
- Zimmervermietung (eigene Immobilie)