Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen (68.20.1.00)

Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.

Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:

Ggf. können noch folgende Genehmigungen oder Anzeigen erforderlich sein:

Betriebsstättenbezogene Formalitäten

Betriebsstättenbezogene Formalitäten

Neben den spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Anforderungen können sich für die jeweilige Betriebstätte Genehmigungs- und/oder Anzeigepflichten aus sonstigen Rechtsbereichen ergeben, die aber NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können.

In Betracht kommen insbesondere Anforderungen aus den Bereichen Baurecht, Straßenrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Abfallrecht, Denkmalschutzrecht und Waldrecht.

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.

Steuerrechtliche Formalitäten

Steuerrechtliche Formalitäten

Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:

Persönliche Formalitäten

Persönliche Formalitäten

Wir möchten Sie außerdem auf folgende personenbezogenen Formalitäten hinweisen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können: 

  • Wohnsitz; Anmeldung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

  • Nationales Visum; Beantragung und Verlängerung

    Für die Einreise zu längerfristigen Aufenthalten (über 90 Tagen) oder Aufenthalten, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, benötigen visumpflichtige Ausländer ein nationales Visum.

Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung

Diese Dienstleistung umfasst:

  • Vermietung, Verpachtung und Bewirtschaftung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden oder Wohnungen:
    • Ein- und Mehrfamilienhäuser und Wohnungen
    • Wohngrundstücke
  • Bereitstellung von Häusern und möblierten oder unmöblierten Wohnungen zur längerfristigen Nutzung, in der Regel auf monatlicher oder jährlicher Basis
  • Realisierung von Wohnungsbauvorhaben zur eigenen Bewirtschaftung
  • Vermietung und Verpachtung von Grundstücken für Wohnmobile

Stichworte

  • Bauherrengemeinschaften (zur Vermietung und Verpachtung von Wohnungen)
  • Bewirtschaftung von eigenen o. geleasten Wohngrundstücken
  • Ein- u. Mehrfamilienhäusern
  • Garagen und Stellplätze für den privaten Bedarf (Vermietung, Verpachtung)
  • Garagenvermietung und -verpachtung für den privaten Bedarf
  • Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen (Vermietung von eigenen Wohnungen)
  • Grundstücke( Wohngrundstücke), eigene (Vermietung und Verpachtung)
  • Grundstücksverpachtung von eigenen Wohngrundstücken
  • Hausverwaltung (Verwaltung eigener Immobilien)
  • Immobilien (Vermietung und Verpachtung von eigenen Wohngebäuden und Wohnungen)
  • Parkgaragen für private Zwecke (Vermietung von Stellplätzen)
  • Siedlungsgesellschaften (Vermietung von eigenen Wohnungen)
  • Time-Share-Buildingbetrieb (Vermietung und Verpachtung von eigenen Wohnungen)
  • Untervermietung von gemieteten oder gepachteten Wohngebäuden
  • Vermietung
  • Vermietung von eigenen Wohngebäuden und Wohnungen
  • Vermietung von Ferienwohnrechten
  • Vermietung von Nichtwohngebäuden
  • Vermietung von Zimmern (eigene Immobilie)
  • Verpachtung
  • Verpachtung von eigenen Wohngebäuden und Wohnungen
  • Verpachtung von eigenen Wohngrundstücken
  • Verwaltung von eigenen Wohngebäuden und Wohnungen
  • Wohngebäude, eigene (Vermietung und Verpachtung)
  • Wohngebäuden
  • Wohngrundstücken sowie Grundstücken für Wohnmobile zur längerfristigen Nutzung; Einfamilienhaus; Mehrfamilienhaus
  • Wohnungen
  • Wohnungen, eigene (Vermietung und Verpachtung)
  • Wohnungsvermietung (eigene Immobilie)
  • Zimmervermietung (eigene Immobilie)