Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen (68.20.1.00)
 
                        Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
                                    
                                         Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner
                                        
                                        
                                            Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner
                                        
                                    
                                
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                                                Einheitlicher Ansprechpartner- Die Einheitlichen Ansprechpartner können für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen erheben. 
 
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                                                Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung für Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung- 20,00 bis 2.500,00 Euro - (Tarif-Nr. 2.I.2/4 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses) 
 
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                                                Zweckentfremdung von Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung- Es liegt im Ermessen der jeweiligen Gemeinde für den Vollzug des ZwEWG Verwaltungskosten zu erheben. Als Rechtsgrundlage für die Kostenerhebung ist eine Kostensatzung erforderlich. 
 
Legende
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt
 
                     
                     
                     
                     
                     
                     
                        