Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt (47.11.1.00)

Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.

Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:

Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner

Ggf. können noch folgende Genehmigungen oder Anzeigen erforderlich sein:

  • Wanderlager; Anzeige

    Wenn Sie Waren außerhalb Ihrer regulären Betriebsstätte aus Räumlichkeiten heraus anbieten, könnte es sich um ein Wanderlager handeln, welches bei der zuständigen Gewerbebehörde anzuzeigen ist.

Sonstige dienstleistungsbezogene Formalitäten

Sonstige dienstleistungsbezogene Formalitäten

Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind außerdem folgende dienstleistungsbezogenen Formalitäten zu beachten, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.

Steuerrechtliche Formalitäten

Steuerrechtliche Formalitäten

Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:

Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung

Diese Dienstleistung umfasst:

  • Einzelhandel mit Waren aus dem Sortiment von 5 oder mehr Klassen der Gruppen 47.2, 47.3, 47.4, 47.5, 47.6 und 47.7 (ohne Klasse 47.79), wobei der Anteil an der Wertschöpfung oder einer geeigneten Ersatzgröße jeweils unter 50 % jedoch über 5 % liegt. Der Anteil von Waren aus dem Sortiment der Gruppe 47.2 muss 70 % oder mehr betragen

Stichworte

  • Delikatessengeschäft
  • Feinkostladen
  • Gemischtwarenhandel (Eh.)
  • Getränke, Nahrungsmittel, Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt, Eh.
  • Lebensmitteleinzelhandel (Einzelhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt)
  • Lebensmittelgeschäft
  • Lebensmittelmarkt
  • Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt, Eh.
  • Supermärkte (Eh. mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren ohne ausgeprägten Schwerpunkt)
  • Tabakwaren, Getränke, Nahrungsmittel, ohne ausgeprägten Schwerpunkt, Eh.