Die Dienstleistung 'Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:
- Einzelhandel mit Waren aus dem Sortiment von 5 oder mehr Klassen der Gruppen 47.2, 47.3, 47.4, 47.5, 47.6 und 47.7 (ohne Klasse 47.79), wobei der Anteil an der Wertschöpfung oder einer geeigneten Ersatzgröße jeweils unter 50 % jedoch über 5 % liegt. Der Anteil von Waren aus dem Sortiment der Gruppe 47.2 muss 70 % oder mehr betragen
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Delikatessengeschäft
- Feinkostladen
- Gemischtwarenhandel (Eh.)
- Getränke, Nahrungsmittel, Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt, Eh.
- Lebensmitteleinzelhandel (Einzelhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt)
- Lebensmittelgeschäft
- Lebensmittelmarkt
- Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt, Eh.
- Supermärkte (Eh. mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren ohne ausgeprägten Schwerpunkt)
- Tabakwaren, Getränke, Nahrungsmittel, ohne ausgeprägten Schwerpunkt, Eh.