Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei (43.33.0.00)

Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.

Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:

Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner

  • Handwerk; Feststellung der Erforderlichkeit der handwerklichen Eintragung

    Für Ihr Vorhaben kann eine handwerksrechtliche Genehmigung oder Anzeige erforderlich sein. Damit die Handwerkskammer entscheiden kann, ob Ihr Vorhaben einen Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle und/oder lediglich eine Anzeige erfordert, füllen Sie bitte zunächst den Auskunftsbogen über die Betriebsverhältnisse aus (siehe unter “Formulare”). Die zuständige Handwerkskammer wird sich nach der Prüfung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.

Steuerrechtliche Formalitäten

Steuerrechtliche Formalitäten

Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:

Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung

Diese Dienstleistung umfasst:

  • Verlegen, Anbringen oder Einbau von:
    • Wand- und Bodenfliesen oder -platten aus Keramik, Beton oder Stein
    • Ofenkacheln
    • Parkett- und andere Holzböden, Wandvertäfelungen
    • Teppich- und Linoleumböden sowie Bodenbeläge aus Gummi oder Kunststoffen
    • Böden und Wandverkleidungen aus Terrazzo, Marmor, Granit oder Schiefer
    • Tapeten
  • Parkettversiegelung
  • Fußbodenschleiferei

Stichworte

  • Anbringen von Vorhängen, Gardinen u.ä.
  • Antirutschbehandlung von Steinböden
  • Betonstein- und Terrazzoherstellerin
  • Bodenbeläge aus Gummi oder synthetischem Material, Verlegen
  • Bodenlegerei
  • Bodenlegerei (Estrichlegerei)
  • Bodenlegerei (Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerei)
  • Bodenlegerei (Parkettlegerei)
  • Bodenlegerin
  • Dekorateurgewerbe (Raumausstattung, ohne ausgeprägten Schwerpunkt)
  • Estrichlegerei
  • Fliesen-
  • Fliesenlegerei
  • Fußbodenlegerei
  • Fußbodenlegerei (Estrichlegerei)
  • Fußbodenlegerei (Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerei)
  • Fußbodenlegerei (Parkettlegerei)
  • Fußbodenschleiferei
  • Granitbodenverlegung
  • Holzbodenverlegung
  • Kegelbahnbauerin
  • Linoleumbodenverlegung
  • Marmorbodenlegerei
  • Mosaiklegerei
  • Nichttextile Raumausstattung
  • Parkettlegerei
  • Parkettlegerin
  • Parkettversiegelung
  • Platten- und Mosaiklegerin
  • Plattenlegerei
  • Raumausstatterin; Fliesenlegerin; Plattenlegerin; Betonsteinherstellerin
  • Raumausstattung
  • Raumausstattung, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
  • Schieferbodenverlegung
  • Schleifen und versiegeln von Parkett und Dielen
  • Schreinerin
  • Segelflugzeugbauerin
  • Steinmetzin und Steinbildhauerin
  • Tapetenkleberei
  • Tapeziererei
  • Teppichbodenverlegung
  • Terrazzobodenverlegung
  • Textile Raumausstattung
  • Tischlerin
  • Verlegen von Cottoböden
  • Verlegen von Estrich
  • Verlegen von Indoor-Spezialbelägen
  • Verlegen von Kunstrasen (Indoor)
  • Verlegen von Parkett- und anderen Holzböden
  • Verlegen von Steinfliesen
  • Verlegen von Teppich- und Linoleumböden sowie Bodenbelägen aus Gummi oder synthetischem Material, Terrazzoböden
  • Verlegen von Wand- und Bodenfliesen aus Keramik, Beton oder Stein
  • Verlegung von Industrieböden aus Gummi oder synthetischem Material
  • Wandverkleidungen aus Marmor, Granit, Schiefer anbringen