Ingenieurbüros für technische Fachplanung und Ingenieurdesign (z.B. im Bauwesen) (71.12.2.00)

Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner
-
Einheitlicher Ansprechpartner
Die Einheitlichen Ansprechpartner können für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen erheben.
-
Liste der Beratenden Ingenieure; Beantragung der Eintragung
- Eintragung in die Liste Beratender Ingenieure: 275,00 EUR
- soweit bereits freiwillige Mitgliedschaft besteht: 165,00 EUR
- soweit bereits in einer anderen Kammer in Deutschland eingetragen oder Löschung dort innerhalb des letzten Jahres auf Grund von Wegzug: 95,00 EUR
-
Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure; Beantragung der Eintragung
- Eintragung einer Kapitalgesellschaft: 795,00 EUR
- Eintragung einer Gesellschaft nach § 107 Abs. 2 HGB: 795,00 EUR
- Eintragung einer Partnerschafts- oder Personengesellschaft, soweit nicht durch Nr. 2 erfasst: 465,00 EUR
-
Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure; Beantragung der Eintragung
- Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: 230,00 EUR
- Nichtmitglieder: 414,00 EUR
- Zudem fällt eine jährlich Listenführungsgebühr zwischen 0 und 67,00 EUR, abhängig von Mitgliedschaft und Art der Mitgliedschaft, an.
-
Technische Unterstützung im Zusammenhang mit kerntechnischen Anlagen in bestimmten Ländern; Beantragung einer Genehmigung
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
-
Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/2.)
-
Erd- und Grundbau; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r
- Eintragungsgebühr für Mitglieder: 375,00 EUR
- Eintragungsgebühr für Nichtmitglieder: 675,00 EUR
- Zudem fällt eine jährlich Listenführungsgebühr zwischen 0 und 67,00 EUR, abhängig von Mitgliedschaft und Art der Mitgliedschaft an.
-
Sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r
- Eintragungsgebühr für Mitglieder: 375,00 EUR
- Eintragungsgebühr für Nichtmitglieder: 675,00 EUR
- Zudem fällt eine jährlich Listenführungsgebühr zwischen 0 und 67,00 EUR, abhängig von Mitgliedschaft und Art der Mitgliedschaft, an.
-
Standsicherheit; Beantragung der Anerkennung als Prüfingenieur/-in
- 125 bis 3.000 EUR
-
Standsicherheit; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r
- Eintragungsgebühr für Mitglieder: 375,00 EUR
- Eintragungsgebühr für Nichtmitglieder: 675,00 EUR
- Zudem fällt eine jährlich Listenführungsgebühr zwischen 0 und 67,00 EUR, abhängig von Mitgliedschaft und Art der Mitgliedschaft, an.
-
Bauprodukte; Beantragung der Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle
- Kostenrahmen: 500 bis 10.000 Euro
-
Liste der Sachverständigen; Beantragung der Eintragung durch Energiesachverständige
- Architekten: 120 EUR
- Ingenieure:
- für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: 265,00 EUR
- für Nichtmitglieder: 477,00 EUR
- Zudem fällt eine jährlich Listenführungsgebühr zwischen 0 und 67,00 EUR, abhängig von Mitgliedschaft und Art der Mitgliedschaft, an.
Betriebsstättenbezogene Formalitäten
-
Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen
Die Gebühren richten sich nach den Gebührensatzungen des Landkreises oder der Gemeinde.
-
Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
- Die anfallenden Kosten ergeben sich aus dem Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz, Nr. 8.II.0, Tarifstelle 1.
-
Abfallentsorgung; Beratung
- Kosten entstehen in aller Regel nicht.
-
Denkmalschutz; Beantragung einer Erlaubnis für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern
- Erlaubnisse nach dem DSchG sind kostenlos. Hingegen gelten für Baugenehmigungen, die sich auf Baudenkmäler beziehen, die üblichen Kostenregelungen.
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
-
Gesetzliche Unfallversicherung; Anmeldung eines Unternehmens
Es fallen keine Kosten an.
-
Sozialversicherung; Anmeldung eines Arbeitnehmers
Die Leistung ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Sie das SV-Meldeportal nutzen, fallen folgende Nutzungsgebühren an:
Eine dreijährige Nutzung des SV-Meldeportals kostet:
- 36,00 EUR ohne Mehrwertsteuer, wenn Sie für Ihre eigene Betriebsnummer melden,
- 99,00 EUR ohne Mehrwertsteuer, wenn Sie für mehrere Betriebsnummern melden.
Steuerrechtliche Formalitäten
Persönliche Formalitäten
-
Wohnsitz; Anmeldung
keine
Legende
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt