Handelsvermittlung von keramischen Erzeugnissen, Glaswaren, Holzwaren anderweitig nicht genannt, sowie Flecht- und Korbwaren (46.15.2.00)
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Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:
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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung
Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.
Betriebsstättenbezogene Formalitäten
Neben den spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Anforderungen können sich für die jeweilige Betriebstätte Genehmigungs- und/oder Anzeigepflichten aus sonstigen Rechtsbereichen ergeben, die aber NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können.
In Betracht kommen insbesondere Anforderungen aus den Bereichen Baurecht, Straßenrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Abfallrecht, Denkmalschutzrecht und Waldrecht.
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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen
Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
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Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
Die Errichtung und der Betrieb sowie die wesentliche Änderung bestimmter Industrieanlagen, von denen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
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Wasserrecht; Beantragung einer Gestattung
Für jede Einwirkung auf ein Gewässer, die nicht nur von völlig untergeordneter Bedeutung ist, wird eine behördliche Gestattung benötigt.
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Abfallentsorgung; Beratung
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind in Bayern für die Abfallentsorgung im Regelfall zuständig. Sie bieten für Bürger und Gewerbe Informationen zur Abfallentsorgung an.
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Denkmalschutz; Beantragung einer Erlaubnis für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern
Wenn Sie an Bau- oder Bodendenkmälern oder in der Nähe solcher Denkmäler Maßnahmen durchführen wollen, benötigen Sie in vielen Fällen Erlaubnisse nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG).
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Wasserversorgung; Sicherstellung
Die öffentliche Versorgung der Haushalte mit Trinkwasser als eine Leistung der Daseinsvorsorge erfolgt durch die Kommunen, Kommunalbetriebe (Wasserversorgungsunternehmen) oder kommunale Zweckverbände.
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Abwasserentsorgung; Durchführung
Die Abwasserentsorgung wird von den Gemeinden und Städten oder kommunalen Abwasserzweckverbänden wahrgenommen.
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.
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Betriebsnummer; Beantragung
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie Ihre versicherungspflichtig Beschäftigten zur Sozialversicherung melden. Dazu benötigen Sie eine Betriebsnummer.
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Gesetzliche Unfallversicherung; Anmeldung eines Unternehmens
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, selbstständig oder freiberuflich tätig werden, müssen Sie das bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden.
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Sozialversicherung; Anmeldung eines Arbeitnehmers
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Sozialversicherung anzumelden.
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Lohnsteuer; Anmeldung durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen.
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Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland; Anmeldung und sonstige Pflichten
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen nach Deutschland ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beachten.
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Ausgleichsabgabe; Bezahlung
Arbeitgeber sind verpflichtet, in bestimmtem Umfang Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen. Für jeden nicht besetzten Pflichtplatz muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden.
Steuerrechtliche Formalitäten
Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
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Unternehmen oder selbstständige Tätigkeit; Anmeldung zur Steuer
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, sich an einem Unternehmen beteiligen oder sich selbstständig machen, müssen Sie das Finanzamt informieren.
Persönliche Formalitäten
Wir möchten Sie außerdem auf folgende personenbezogenen Formalitäten hinweisen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
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Wohnsitz; Anmeldung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.
Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung
Diese Dienstleistung umfasst:
- Handelsvermittlung von Tafelgeschirr und Ziergegenständen aus Keramik und Glas für den Haushalt
- Handelsvermittlung von Holz-, Flecht- und Korbwaren anderweitig nicht genannt
Stichworte
- Bastflechtwaren , V.
- Basttaschen, V.
- Behältnisse aus Glas oder Kristall , V.
- Behältnisse aus Steingut, Steinzeug und Feinsteinzeug , V.
- Behältnisse aus Ton , V.
- Besen, V.
- Besenstiele aus Holz, V.
- Binsenwaren, V.
- Bleistiftbrettchen, V.
- Böttcherwaren, V.
- Bottiche aus Holz (Böttcherwaren), V.
- Briefkästen aus Holz, V.
- Bügel aus Holz, V.
- Bügelbretter, -tische aus Holz, V.
- Bürsten , V.
- Bürstenhölzer, V.
- Bürstenstiele aus Holz, V.
- Deckel aus Glas für den Haushalt, V.
- Drahtbürsten, V.
- Drechslerwaren , V.
- Dreh- und Drechslerwaren aus Holz , V.
- Dübel aus Holz, V.
- Einkochgläser, V.
- Etuis aus Holz für Schmuck, Schneidwaren u.Ä., V.
- Fayence, V.
- Feinkeramik für den Haushalt , V.
- Feinsteinzeugwaren , V.
- Flaschenbehälter aus Korbgeflecht, V.
- Flaschenverschlüsse aus Kork, V.
- Flechtrohr, V.
- Flechtstoffe, pflanzliche, V.
- Flechtwaren, V.
- Formen (Holzformen), V.
- Formholzteile, V.
- Formstoffwaren, V.
- Fotorahmen aus Holz, V.
- Fußbodenkehrer, mechanische, handbetriebene, V.
- Fußmatten aus Flechtstoffen, V.
- Fusselbürsten, V.
- Gardinenleisten aus Holz, V.
- Gartengeräte aus Holz, V.
- Gefäße aus Porzellan , V.
- Gefäße aus Steingut, Steinzeug und Feinsteinzeug , V.
- Gefäße aus Ton , V.
- Geflechte aus Flechtstoffen, V.
- Geschirr aus Porzellan, V.
- Geschirr aus Steingut, Steinzeug und Feinsteinzeug, V.
- Geschirr aus Ton, V.
- Gewebe aus Rohr, V.
- Gittergeflechte aus Flechtstoffen, V.
- Glas (Behältnisse aus Glas), V.
- Glas (Trinkgläser und Tischzubehör aus Glas), V.
- Gläser, V.
- Glasschilder, V.
- Glaswaren für den Haushalt , V.
- Graublaues Steinzeug, V.
- Griffe aus Holz für Werkzeuge, Besen, Bürsten, V.
- Gummiwischer und -schrubber, V.
- Haarbürsten, V.
- Handbürsten und -besen , V.
- Handtaschen aus Bast, V.
- Haushaltsbürsten und -besen, V.
- Haushaltskonservengläser, V.
- Haushaltswaren aus Glas oder Kristall , V.
- Haushaltswaren aus Porzellan , V.
- Haushaltswaren aus Steingut, Steinzeug und Feinsteinzeug , V.
- Haushaltswaren aus Ton , V.
- Hohlglas (Trinkgläser und Tischzubehör aus Glas), V.
- Holzdraht, V.
- Holzdreh- und -drechslerwaren , V.
- Holzgriffe oder -stiele für Werkzeuge, Besen, Bürsten , V.
- Holzpaletten, V.
- Holzrahmen für Fotografien, V.
- Holzstifte und -nägel, V.
- Isolierflaschen und -gefäße aus Glas (Behältnisse aus Glas), V.
- Kaffeetassen aus Porzellan, V.
- Kehrbesen, V.
- Keramik , V.
- Kerzenständer aus Holz, V.
- Kinderwagen, V.
- Kinderwagendecken, V.
- Kinderwagenschirme, V.
- Kinderwagenteile, V.
- Kleiderbügel aus Holz, V.
- Kleiderbürsten, V.
- Körbe aus Korbgeflecht, V.
- Korbmöbel, V.
- Korbwaren, V.
- Korbweiden (Flechtstoffe), V.
- Korkparkett, V.
- Korkplatten und -schnüre, V.
- Korkwaren , V.
- Majolika, V.
- Maschinenbürsten (Maschinenteile), V.
- Matten aus Flechtstoffen, V.
- Mausefallen aus Holz, V.
- Mokkatassen aus Porzellan, V.
- Mops, V.
- Paletten aus Holz, V.
- Pflanzliche Flechtstoffe, V.
- Pinsel , V.
- Pinselhölzer , V.
- Porzellanwaren (Geschirr), V.
- Rattanmöbel, V.
- Reinigungsbürsten, V.
- Reisekörbe aus Korbgeflecht, V.
- Reisigbesen, V.
- Rohr (Flechtware), V.
- Rohrgewebe, V.
- Rohrreinigungsbürsten, V.
- Rundstäbe aus Holz, V.
- Schalen aus Ton, V.
- Schaschlikspieße aus Holz, V.
- Schatullen aus Holz für Schmuck, Schneidwaren u.Ä., V.
- Schnitzereien aus Holz , V.
- Schnitzwaren aus natürlichen Schnitz- und Formstoffen, V.
- Schnüre aus Kork, V.
- Schrubber für den Haushalt, V.
- Schuhbürsten für den Haushalt, V.
- Schuhleisten und -spanner aus Holz, V.
- Schwimmgürtel aus Kork, V.
- Spinnräder aus Holz, V.
- Spulen aus Holz für Nähgarn usw., V.
- Spunde aus Holz, V.
- Stahlbürsten, V.
- Staubwedel, V.
- Steingut (Tafelgeschirr und Ziergegenstände), V.
- Steinzeug (Tafelgeschirr und Ziergegenstände), V.
- Steinzeugwaren , V.
- Stiele aus Holz für Werkzeuge, Besen, Bürsten, V.
- Strandkörbe, V.
- Straßenbesen, V.
- Straßenleitpfosten aus Holz (auch mit Kunststoffüberzug), V.
- Strohwaren, V.
- Stuhlrohr (Flechtstoffe), V.
- Tafelgeschirr aus Porzellan, Steingut, Steinzeug und Glas, V.
- Tassen aus Porzellan, V.
- Teetassen aus Porzellan, V.
- Teller aus Holz, V.
- Teller aus Porzellan, V.
- Teppichkehrer, mechanische, handbetriebene, V.
- Terrakotta (Haushaltswaren), V.
- Tischkehrgarnituren für den Haushalt, V.
- Ton- und Töpferwaren , V.
- Tonnen aus Holz (Lager- und Transportbehälter), V.
- Töpferwaren , V.
- Transportbehälter aus Holz, V.
- Transportbehälter aus Keramik, V.
- Trinkgläser, V.
- Tröge aus Holz, V.
- Truhen aus Korbgeflecht (Wäschetruhen), V.
- Unterlegscheiben aus Kork, V.
- Vasen aus Beton, Zement, Gips oder Kunststein, V.
- Vasen aus Glas, V.
- Vasen aus Porzellan, V.
- Vasen aus Steinzeug und Feinsteinzeug, V.
- Vasen aus Ton, V.
- Vorhangschienen aus Holz, V.
- Wäschekörbe aus Korbgeflecht, V.
- Wäschetruhen aus Korbgeflecht, V.
- Weihnachtskrippen und -figuren aus Holz, V.
- Werkzeugstiele oder -griffe aus Holz, V.
- Zahnstocher aus Holz, V.
- Ziergegenstände aus natürlichen Schnitz- und Formstoffen , V.
- Ziergegenstände aus Porzellan, Steingut, Steinzeug und Glas, V.
- Ziergegenstände aus Ton, V.