Die Dienstleistung 'Sammlung nicht gefährlicher Abfälle' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:
- Sammlung von nicht gefährlichen festen Abfällen (Müll) auf kommunaler Ebene; z.B. Sammlung von Haushalts-, Industrie- und Gewerbeabfällen in Mülltonnen, fahrbaren Behältern, Containern usw. Diese Abfälle können gemischte verwertbare Stoffe enthalten.
- Sammlung von recyclingfähigen Stoffen
- Leeren von Abfallkörben an öffentlichen Plätzen
- Sammlung und Beseitigung von Bauschutt, Abbruchmaterial und Gebüsch
- Betrieb von Umladestationen für nicht gefährliche Abfälle
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Sammlung gefährlicher Abfälle (s. 38.12.0)
- Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle (s. 38.21.0)
- Betrieb von Anlagen, in denen gemischte verwertbare Stoffe wie Papier, Kunststoffe u. Ä. nach Kategorien sortiert werden (s. 38.32.0)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Abfallkörbe an öffentlichen Plätzen, Entleerung
- Abfalltransport und -ablagerung
- Bauschuttabfuhr
- Bauschuttbeseitigung
- Containerdienst (Sammlung, Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen)
- Entsorgung von Gülle (Abfallbeseitigung)
- Fäkalschlammtransporte
- Leeren von Abfallkörben an öffentlichen Plätzen
- Müllabfuhr (Sammlung nicht gefährlicher Abfälle)
- Sammeln von Altfetten
- Sammelstelle für Bauschutt
- Sperrmüll (-Abfuhr)
- Städtereinigung (Leeren von Abfallkörbe an öffentlichen Plätzen)
- Verklappung von nicht gefährlichen Abfällen
- Zwischenlagerung von nicht gefährlichen Abfällen