Sammlung nicht gefährlicher Abfälle (38.11.0.00)

Die Dienstleistung 'Sammlung nicht gefährlicher Abfälle' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Sammlung von nicht gefährlichen festen Abfällen (Müll) auf kommunaler Ebene; z.B. Sammlung von Haushalts-, Industrie- und Gewerbeabfällen in Mülltonnen, fahrbaren Behältern, Containern usw. Diese Abfälle können gemischte verwertbare Stoffe enthalten.
  • Sammlung von recyclingfähigen Stoffen
  • Leeren von Abfallkörben an öffentlichen Plätzen
  • Sammlung und Beseitigung von Bauschutt, Abbruchmaterial und Gebüsch
  • Betrieb von Umladestationen für nicht gefährliche Abfälle
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Sammlung gefährlicher Abfälle (s. 38.12.0)
  • Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle (s. 38.21.0)
  • Betrieb von Anlagen, in denen gemischte verwertbare Stoffe wie Papier, Kunststoffe u. Ä. nach Kategorien sortiert werden (s. 38.32.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Abfallkörbe an öffentlichen Plätzen, Entleerung
  • Abfalltransport und -ablagerung
  • Bauschuttabfuhr
  • Bauschuttbeseitigung
  • Containerdienst (Sammlung, Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen)
  • Entsorgung von Gülle (Abfallbeseitigung)
  • Fäkalschlammtransporte
  • Leeren von Abfallkörben an öffentlichen Plätzen
  • Müllabfuhr (Sammlung nicht gefährlicher Abfälle)
  • Sammeln von Altfetten
  • Sammelstelle für Bauschutt
  • Sperrmüll (-Abfuhr)
  • Städtereinigung (Leeren von Abfallkörbe an öffentlichen Plätzen)
  • Verklappung von nicht gefährlichen Abfällen
  • Zwischenlagerung von nicht gefährlichen Abfällen