Tierarztpraxen (75.00.1.00)

Die Dienstleistung 'Tierarztpraxen' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • medizinische Versorgung und Kontrolluntersuchungen von Nutz- und Haustieren sowie Zootieren, Pelz- und Zuchttieren in Tierarztpraxen sowie bei Besuchen in landwirtschaftlichen Betrieben, Zwingern oder Tierheimen oder anderweitig außerhalb von Tierkliniken
  • Tätigkeiten von tierärztlichen Assistentinnen und Assistenten oder sonstigem tierärztlichen Personal in Tierarztpraxen sowie bei Besuchen in landwirtschaftlichen Betrieben, Zwingern oder Tierheimen oder anderweitig außerhalb von Tierkliniken
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Aufnahme von Pensionsvieh ohne medizinische Versorgung (s. 01.62.0)
  • Schafschur (s. 01.62.0)
  • Herdenprüfung, Viehtreiben, Bereitstellung von Weiden, Kapaunisieren usw. (s. 01.62.0)
  • mit künstlicher Besamung verbundene Tätigkeiten (s. 01.62.0)
  • Aufnahme von Haustieren ohne medizinische Versorgung (s. 96.09.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Arztpraxen, veterinärmedizinische
  • Praxen von Tierärzt(en/innen)
  • Tierarztpraxen
  • Veterinärmedizinische Arztpraxen