Die Dienstleistung 'Tierarztpraxen' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- medizinische Versorgung und Kontrolluntersuchungen von Nutz- und Haustieren sowie Zootieren, Pelz- und Zuchttieren in Tierarztpraxen sowie bei Besuchen in landwirtschaftlichen Betrieben, Zwingern oder Tierheimen oder anderweitig außerhalb von Tierkliniken
- Tätigkeiten von tierärztlichen Assistentinnen und Assistenten oder sonstigem tierärztlichen Personal in Tierarztpraxen sowie bei Besuchen in landwirtschaftlichen Betrieben, Zwingern oder Tierheimen oder anderweitig außerhalb von Tierkliniken
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Aufnahme von Pensionsvieh ohne medizinische Versorgung (s. 01.62.0)
- Schafschur (s. 01.62.0)
- Herdenprüfung, Viehtreiben, Bereitstellung von Weiden, Kapaunisieren usw. (s. 01.62.0)
- mit künstlicher Besamung verbundene Tätigkeiten (s. 01.62.0)
- Aufnahme von Haustieren ohne medizinische Versorgung (s. 96.09.0)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Arztpraxen, veterinärmedizinische
- Praxen von Tierärzt(en/innen)
- Tierarztpraxen
- Veterinärmedizinische Arztpraxen