Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern (77.29.0.00)

Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.

Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:

  • Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger

    Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Betriebsstättenbezogene Formalitäten

Betriebsstättenbezogene Formalitäten

Neben den spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Anforderungen können sich für die jeweilige Betriebstätte Genehmigungs- und/oder Anzeigepflichten aus sonstigen Rechtsbereichen ergeben, die aber NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können.

In Betracht kommen insbesondere Anforderungen aus den Bereichen Baurecht, Straßenrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Abfallrecht, Denkmalschutzrecht und Waldrecht.

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.

Steuerrechtliche Formalitäten

Steuerrechtliche Formalitäten

Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:

Persönliche Formalitäten

Persönliche Formalitäten

Wir möchten Sie außerdem auf folgende personenbezogenen Formalitäten hinweisen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können: 

  • Wohnsitz; Anmeldung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

  • Nationales Visum; Beantragung und Verlängerung

    Für die Einreise zu längerfristigen Aufenthalten (über 90 Tagen) oder Aufenthalten, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, benötigen visumpflichtige Ausländer ein nationales Visum.

Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung

Diese Dienstleistung umfasst:

  • die Vermietung von allen Arten von Gebrauchsgütern (außer Sport- und Freizeitgeräte) an Haushalte oder Unternehmen:
    • Textilien, Bekleidung und Schuhe
    • Möbel, Keramik und Glaswaren, Küchen- und Tischgeschirr, Elektro- und Haushaltsgeräte
    • Schmuck, Musikinstrumente, Bühnenausstattungen und Kostüme
    • Bücher, Zeitungen und Zeitschriften
    • Maschinen und Geräte zur Nutzung durch Amateure oder als Hobby, z. B. Werkzeuge für Heimwerker
    • Blumen und Pflanzen
    • elektrische Haushaltsgeräte

Stichworte

  • Arbeitskleidungsverleih
  • Bekleidungsverleih
  • Besteckverleih
  • Brautkleiderverleih
  • Bücherei, nicht wissenschaftliche Bibliothek (Leihbücherei, Lesezirkel)
  • Buchverleih durch Leihbüchereien oder Lesezirkel
  • Bühnenausstattungsvermietung
  • Damengarderobeverleih
  • Elektro- und Haushaltsgeräteverleih
  • Entgeltliche Besitzüberlassung von Gebrauchsgütern; Gebrauchsgut
  • Fahnenvermietung, -verleih
  • Fernsehgeräteverleih
  • Festzeltverleih
  • Fotoapparateverleih
  • Frackverleih
  • Frackverleih
  • Garderobeverleih
  • Geschirrverleih
  • Gläserverleih
  • Handtuchverleih
  • Heimwerkerbedarfverleih
  • Herrengarderobeverleih
  • Hochzeitsgarderobeverleih
  • Hörfunkgeräteverleih
  • Keramikverleih
  • Klavierverleih
  • Kleidervermietung
  • Kostümverleih
  • Küchengeschirrverleih
  • Kulissenverleih
  • Leihbüchereien
  • Leiterverleih
  • Lesezirkel
  • Marktbudenverleih
  • Möbelverleih
  • Musikinstrumentenverleih
  • Pflanzenverleih
  • Planenverleih
  • Porzellanverleih
  • Rundfunkgeräteverleih
  • Schmuckverleih
  • Schuhverleih
  • Smokingverleih
  • Strandkorbverleih
  • Textilienverleih
  • Theaterkostümverleih
  • Tischgeschirrverleih
  • Uhrenverleih
  • Verleih von Abendmode, Brautmode
  • Verleih von Arbeitsgeräten
  • Verleih von Automaten (Automatenverleih)
  • Verleih von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen u.Ä. durch Leihbüchereien oder Lesezirkel
  • Verleih von Festzelten
  • Verleih von Filmausrüstungen, Fotoausrüstungen
  • Verleih von Kleidung
  • Verleih von Lautsprechern
  • Verleih von Medientechnik
  • Verleih von Musikanlagen
  • Verleih von Spielgeräten für Kinder (Hüpfburgen, Riesenrutschen, Kletterbergen usw.)
  • Verleih von Tonanlagen
  • Verleih von Wäsche und Arbeitskleidung
  • Vermietung von Dekorationsartikeln
  • Vermietung von Filmausstattungen
  • Vermietung von Kinderkarussellen
  • Vermietung von Messeständen
  • Vermietung von Reinigungsgeräten
  • Vermietung von Werkzeugen (Verleih von Heimwerkerbedarf)
  • Wäscheverleih
  • Werkzeugverleih (Verleih von Heimwerkerbedarf)
  • Windelverleih
  • Zeitschriftenverleih durch Leihbüchereien oder Lesezirkel
  • Zeltverleih