Tanzschulen (85.52.0.04)

Die Dienstleistung 'Tanzschulen' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Einheiten, die diese Art von Unterricht erteilen, können die Bezeichnung "Schule", "Studio" oder "Klasse" usw. tragen. Sie erteilen formal organisierten Unterricht, hauptsächlich für Hobby, Freizeitbeschäftigung oder Selbstentfaltung, die Unterweisung führt jedoch nicht zu einem beruflichen Abschluss, oder Hochschulabschluss.


Diese Dienstleistung umfasst:

  • Tanzunterricht und Tanzstudios

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Ausbildung (Tanzschulen)
  • Bauchtanzschulen
  • Schulen (Tanzschulen)
  • Tanzschule
  • Tanzstudio
  • Tanzstudio (Tanzschule)
  • Unterricht (Tanzschulen)