Reiseveranstalter (79.12.0.00)

Die Dienstleistung 'Reiseveranstalter' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Zusammenstellung und Organisation von Pauschalreisen, die über Reisebüros oder direkt durch Reiseveranstalter verkauft werden. Die Reisen können einzelne oder alle der folgenden Leistungen umfassen:
    • Beförderung
    • Unterbringung
    • Mahlzeiten
    • Besuche von Museen und historischen oder kulturellen Sehenswürdigkeiten, Theatervorstellungen, Musik- oder Sportveranstaltungen

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Betreuung von Reisegruppen durch Reiseveranstalter
  • Erholungsreisenveranstaltung
  • Ferienreisenveranstaltung
  • Gesellschaftsreisenveranstaltung
  • Packagetourenveranstaltung
  • Pauschalreiseveranstaltung
  • Reiseagenturen (Veranstaltung von Reisen)
  • Reisebegleitung durch Reiseveranstalter
  • Reiseleitung
  • Reiseunternehmen
  • Reiseveranstaltung
  • Reservierung von Unterkünften für das Beherbergungsgewerbe, örtliche
  • Tourismusmarketing (Reiseveranstalter)
  • Unterkunftsvermittlung und -reservierung für das Beherbergungsgewerbe, örtliche
  • Urlaubsreiseveranstaltung
  • Veranstaltung von Busreisen
  • Veranstaltung von Incentive-Reisen
  • Veranstaltung von Reisen
  • Veranstaltung von Sprachreisen
  • Veranstaltung von Studienreisen
  • Vermittlung von Unterkünften