Allgemeine Gebäudereinigung (81.21.0.00)

Die Dienstleistung 'Allgemeine Gebäudereinigung' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • allgemeine Reinigung von Gebäuden aller Art, wie:
    • Büros
    • Wohnhäuser und Wohnungen
    • Fabriken
    • Geschäfte
    • Anstaltsgebäude
Diese Tätigkeiten betreffen in der Regel die Innenreinigung, wenngleich auch die Reinigung angrenzender Außenflächen wie Fenster und Fußwege eingeschlossen sein kann.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Reinigung neu errichteter Gebäude (Baugrobreinigung) (s. 43.39.0)
  • Spezialreinigung wie Fensterreinigung, Reinigung von Kaminen, Öfen, Kesseln, Lüftungsschächten und Entlüftungsanlagen (s. 81.22.1 und 81.22.9)
  • Shampoonieren von Teppichen und Läufern sowie Reinigung von Vorhängen und Gardinen, auch in den Räumen des Kunden (s. 96.01.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Baufeinreinigung
  • Büroreinigung
  • Fensterreinigung
  • Fußbodenreinigung
  • Gebäudereinigerin
  • Gebäudereinigung, allgemeine
  • Gebäudeservice (Reinigung)
  • Hausmeisterservice (Innenreinigungsarbeiten von Gebäuden)
  • Innenreinigung von Gebäuden
  • Krankenhausreinigung
  • Lokalreinigung
  • Parkettreinigung
  • Raumpflegearbeiten
  • Reinigung sanitärer Anlagen
  • Reinigung von Fenstern
  • Reinigung von Gaststätten (Gaststättenreinigung)
  • Reinigung von Gebäuden, Räumen, Inventar
  • Schaufensterreinigung
  • Schulhausreinigung
  • Toilettenreinigung
  • Treppenhausreinigung
  • Wohnungsreinigung
  • Zimmerreinigung