Die Dienstleistung 'Allgemeine Gebäudereinigung' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:
- allgemeine Reinigung von Gebäuden aller Art, wie:
- Büros
- Wohnhäuser und Wohnungen
- Fabriken
- Geschäfte
- Anstaltsgebäude
Diese Tätigkeiten betreffen in der Regel die Innenreinigung, wenngleich auch die Reinigung angrenzender Außenflächen wie Fenster und Fußwege eingeschlossen sein kann.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Reinigung neu errichteter Gebäude (Baugrobreinigung) (s. 43.39.0)
- Spezialreinigung wie Fensterreinigung, Reinigung von Kaminen, Öfen, Kesseln, Lüftungsschächten und Entlüftungsanlagen (s. 81.22.1 und 81.22.9)
- Shampoonieren von Teppichen und Läufern sowie Reinigung von Vorhängen und Gardinen, auch in den Räumen des Kunden (s. 96.01.0)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Baufeinreinigung
- Büroreinigung
- Fensterreinigung
- Fußbodenreinigung
- Gebäudereinigerin
- Gebäudereinigung, allgemeine
- Gebäudeservice (Reinigung)
- Hausmeisterservice (Innenreinigungsarbeiten von Gebäuden)
- Innenreinigung von Gebäuden
- Krankenhausreinigung
- Lokalreinigung
- Parkettreinigung
- Raumpflegearbeiten
- Reinigung sanitärer Anlagen
- Reinigung von Fenstern
- Reinigung von Gaststätten (Gaststättenreinigung)
- Reinigung von Gebäuden, Räumen, Inventar
- Schaufensterreinigung
- Schulhausreinigung
- Toilettenreinigung
- Treppenhausreinigung
- Wohnungsreinigung
- Zimmerreinigung