Garten- und Landschaftsbau (81.30.1.00)
Die Dienstleistung 'Garten- und Landschaftsbau' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Wenn Garten- und Landschaftsbauer auch Pflasterarbeiten ausführen, kann eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich sein. Erste Informationen dazu, in welchem Umfang Sie eintragungsfrei Pflasterarbeiten ausführen dürfen, erhalten Sie hier. Bei weiteren Fragen hilft Ihnen Ihr Einheitlicher Ansprechpartner gerne weiter.