Erholungs- und Ferienheime (55.20.1.00)

Die Dienstleistung 'Erholungs- und Ferienheime' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Beherbergungsstätten, die nur bestimmten Personenkreisen, z. B. Mitgliedern eines Vereins oder einer Organisation, Beschäftigten eines Unternehmens, Müttern, Kindern oder Betreuten sozialer Einrichtungen zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nur an Hausgäste abgegeben werden.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • kurzzeitige Beherbergung mit täglichem Reinigen und Bettenmachen (s. 55.10)
  • Bereitstellung von Häusern und möblierten oder unmöblierten Wohnungen zur längerfristigen Nutzung, in der Regel auf monatlicher oder jährlicher Basis (s. Abteilung 68)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Beherbergungsbetriebe die nur bestimmten Personenkreisen (z.B. Betriebsangehörigen) zugänglich sind und deren Bewirtung sich auf diesen Personenkreis beschränkt; Beherbergungsstätten
  • Beherbergungsstätten (Erholungs- und Ferienheime)
  • Betriebserholungs- und -ferienheime
  • Erholungs- und Ferienheime
  • Familienerholungs- und -ferienheime
  • Ferien- und Erholungsheime
  • Gästehäuser, als Erholungs- und Ferienheime betrieben
  • Genesungsheime
  • Heime, als Erholungs- und Ferienheime betrieben
  • Kindererholungs- und -ferienheime
  • Kurheime, als Erholungs- und Ferienheime betrieben
  • Müttererholungs- und -ferienheime