Die Dienstleistung 'Sonstige Beherbergungsstätten anderweitig nicht genannt' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
                            
                            
                        
                        
                        
                            Diese Dienstleistung umfasst die vorübergehende oder längerfristige Unterbringung in Einzel- oder Gemeinschaftszimmern oder Schlafsälen für Studenten, Wanderarbeiter (Saisonarbeiter) und andere Personen. 
Diese Dienstleistung umfasst:- Wohnheime für Studentinnen und Studenten, Auszubildende, Schülerinnen und Schüler
- Schulschlafsäle
- Berufstätigenwohnheime
- Betrieb von Schlafwagen soweit von selbstständigen Einheiten ausgeführt
                                Quelle: Statistisches Bundesamt
                            
                         
                        
                              
        
                        
                        
                            
                                
                                    - Auszubildendenwohnheim
- Berufstätigenwohnheime
- Heime (Wohnheime für Schüler/innen, Auszubildende, Student(en/innen) und Berufstätige)
- Schlafwagenbetriebe
- Schülerwohnheime 
- Schwesternwohnheime, als Berufstätigenwohnheime betrieben
- Seemannsheime, als Berufstätigenwohnheime betrieben
- Sonstige Beherbergungsstätten (z.B. Studentenwohnheime) ohne Bewirtung; Beherbergungsbetriebe
- Stifte (Wohnheime für Schüler/innen, Auszubildende, Student(en/innen) und Berufstätige)
- Studentenwohnheime