Sonstige Beherbergungsstätten anderweitig nicht genannt (55.90.9.00)

Die Dienstleistung 'Sonstige Beherbergungsstätten anderweitig nicht genannt' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst die vorübergehende oder längerfristige Unterbringung in Einzel- oder Gemeinschaftszimmern oder Schlafsälen für Studenten, Wanderarbeiter (Saisonarbeiter) und andere Personen.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Wohnheime für Studentinnen und Studenten, Auszubildende, Schülerinnen und Schüler
  • Schulschlafsäle
  • Berufstätigenwohnheime
  • Betrieb von Schlafwagen soweit von selbstständigen Einheiten ausgeführt

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Auszubildendenwohnheim
  • Berufstätigenwohnheime
  • Heime (Wohnheime für Schüler/innen, Auszubildende, Student(en/innen) und Berufstätige)
  • Schlafwagenbetriebe
  • Schülerwohnheime
  • Schwesternwohnheime, als Berufstätigenwohnheime betrieben
  • Seemannsheime, als Berufstätigenwohnheime betrieben
  • Sonstige Beherbergungsstätten (z.B. Studentenwohnheime) ohne Bewirtung; Beherbergungsbetriebe
  • Stifte (Wohnheime für Schüler/innen, Auszubildende, Student(en/innen) und Berufstätige)
  • Studentenwohnheime