Die Dienstleistung 'Sonstige Beherbergungsstätten anderweitig nicht genannt' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst die vorübergehende oder längerfristige Unterbringung in Einzel- oder Gemeinschaftszimmern oder Schlafsälen für Studenten, Wanderarbeiter (Saisonarbeiter) und andere Personen.
Diese Dienstleistung umfasst:- Wohnheime für Studentinnen und Studenten, Auszubildende, Schülerinnen und Schüler
- Schulschlafsäle
- Berufstätigenwohnheime
- Betrieb von Schlafwagen soweit von selbstständigen Einheiten ausgeführt
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Auszubildendenwohnheim
- Berufstätigenwohnheime
- Heime (Wohnheime für Schüler/innen, Auszubildende, Student(en/innen) und Berufstätige)
- Schlafwagenbetriebe
- Schülerwohnheime
- Schwesternwohnheime, als Berufstätigenwohnheime betrieben
- Seemannsheime, als Berufstätigenwohnheime betrieben
- Sonstige Beherbergungsstätten (z.B. Studentenwohnheime) ohne Bewirtung; Beherbergungsbetriebe
- Stifte (Wohnheime für Schüler/innen, Auszubildende, Student(en/innen) und Berufstätige)
- Studentenwohnheime