Die Dienstleistung 'Event-Caterer' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
                            
                            
                        
                        
                        
                            Diese Dienstleistung umfasst:- vertraglich vereinbarte Verpflegungsdienstleistungen zu einem bestimmten Anlass an einem vom Kunden angegebenen Ort
 
                            Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Herstellung von nicht haltbaren Nahrungsmitteln, die zum Wiederverkauf bestimmt sind (s. 10.89.0)
- Einzelhandel mit nicht haltbaren Nahrungsmitteln (s. Abteilung 47)
 
                            
                                Quelle: Statistisches Bundesamt
                            
                         
                        
                              
        
                        
                        
                            
                                
                                    - Caterer (Event-)
- Frühstücksservice (Event-Catering)
- Gastgewerbe (Partyservice)
- Lieferservice (Heimlieferservice) für Getränke und Speisen
- Mietkoch-Service
- Vorübergehende Bewirtung aus besonderem Anlass beim Auftraggeber; besonderer Anlass; besonderen Anlässen