Event-Caterer (56.21.0.00)

Die Dienstleistung 'Event-Caterer' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • vertraglich vereinbarte Verpflegungsdienstleistungen zu einem bestimmten Anlass an einem vom Kunden angegebenen Ort
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Herstellung von nicht haltbaren Nahrungsmitteln, die zum Wiederverkauf bestimmt sind (s. 10.89.0)
  • Einzelhandel mit nicht haltbaren Nahrungsmitteln (s. Abteilung 47)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Caterer (Event-)
  • Frühstücksservice (Event-Catering)
  • Gastgewerbe (Partyservice)
  • Lieferservice (Heimlieferservice) für Getränke und Speisen
  • Mietkoch-Service
  • Vorübergehende Bewirtung aus besonderem Anlass beim Auftraggeber; besonderer Anlass; besonderen Anlässen