Die Dienstleistung 'Event-Caterer' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- vertraglich vereinbarte Verpflegungsdienstleistungen zu einem bestimmten Anlass an einem vom Kunden angegebenen Ort
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Herstellung von nicht haltbaren Nahrungsmitteln, die zum Wiederverkauf bestimmt sind (s. 10.89.0)
- Einzelhandel mit nicht haltbaren Nahrungsmitteln (s. Abteilung 47)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Caterer (Event-)
- Frühstücksservice (Event-Catering)
- Gastgewerbe (Partyservice)
- Lieferservice (Heimlieferservice) für Getränke und Speisen
- Mietkoch-Service
- Vorübergehende Bewirtung aus besonderem Anlass beim Auftraggeber; besonderer Anlass; besonderen Anlässen