Kommunikationstraining, Verkaufstraining (85.59.9.06)

Dienstleistung - Kosten

Kosten zu dieser Dienstleistung

Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.

Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.

Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.

Sonstige dienstleistungsbezogene Formalitäten

  • Fernlehrgang; Beantragung der Zulassung oder von wesentlichen Änderungen

    • Für die Verwaltungstätigkeiten der Zentralstelle sind Gebühren nach Maßgabe des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen zu entrichten.

      Die Zulassungsgebühr beträgt in der Regel nach der derzeitig gültigen Gebührenordnung 150% des Verkaufspreises des zugelassenen Fernlehrgangs. Geht der endgültigen Zulassung des Fernlehrgangs eine vorläufige Zulassung voraus, erhöht sich diese Gebühr auf 200% des Verkaufspreises.

      Die Mindestgebühr für die Zulassung beträgt 1050,00 EUR.

      Für Fernlehrgänge mit einem geringen Verkaufspreis (unter 250 EUR) sind ermäßigte Zulassungsgebühren zu entrichten.

  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt