Sonstige getränkegeprägte Gastronomie (56.30.9.00)

Die Dienstleistung 'Sonstige getränkegeprägte Gastronomie' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Zubereitung und Servieren von Getränken, im Allgemeinen zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle:
    • Betrieb von mobilen Getränkeverkaufseinrichtungen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Wiederverkauf von verpackten / fertig zubereiteten Getränken (s. Abteilung 47)
  • Automatenverkauf (s. 47.99.9)
  • Betrieb von Schankwirtschaften (s. 56.30.1)
  • Betrieb von Diskotheken und Tanzlokale mit Getränkeausschank (s. 56.30.2)
  • Betrieb von Bars (s. 56.30.3)
  • Betrieb von Vergnügungslokalen (s. 56.30.4)
  • Betrieb von Tanzdielen ohne Getränkeausschank (s. 93.29.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Besenwirtschaft, Straußenwirtschaft, Heckenwirtschaft
  • Bewirtungsstätten (Trinkhallen)
  • Bierbars, als Trinkhallen betrieben
  • Cafeterias, als Trinkhallen betrieben
  • Gaststätte
  • Gastwirtin
  • Gastwirtschaft
  • Häckerwirtschaft, Straußwirtschaft
  • Mobile Coktailbars
  • Saftbars, als Trinkhallen betrieben
  • Stehbierhallen, als Trinkhallen betrieben
  • Trinkhallen