Die Dienstleistung 'Sonstige getränkegeprägte Gastronomie' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Zubereitung und Servieren von Getränken, im Allgemeinen zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle:
- Betrieb von mobilen Getränkeverkaufseinrichtungen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Wiederverkauf von verpackten / fertig zubereiteten Getränken (s. Abteilung 47)
- Automatenverkauf (s. 47.99.9)
- Betrieb von Schankwirtschaften (s. 56.30.1)
- Betrieb von Diskotheken und Tanzlokale mit Getränkeausschank (s. 56.30.2)
- Betrieb von Bars (s. 56.30.3)
- Betrieb von Vergnügungslokalen (s. 56.30.4)
- Betrieb von Tanzdielen ohne Getränkeausschank (s. 93.29.0)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Besenwirtschaft, Straußenwirtschaft, Heckenwirtschaft
- Bewirtungsstätten (Trinkhallen)
- Bierbars, als Trinkhallen betrieben
- Cafeterias, als Trinkhallen betrieben
- Gaststätte
- Gastwirtin
- Gastwirtschaft
- Häckerwirtschaft, Straußwirtschaft
- Mobile Coktailbars
- Saftbars, als Trinkhallen betrieben
- Stehbierhallen, als Trinkhallen betrieben
- Trinkhallen