Reparatur von Maschinen (33.12.0.00)
Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger
- 25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz
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Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle
- Nach Bayerischem Kostengesetz liegen die Kosten derzeit zwischen 125 € und 1.500 €, je nach Größe der anerkannten Prüf- und Bescheinigungsstelle und Aufwand der Bescheinigung.
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Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Sachkundebescheinigung
Bitte die jeweilige Stelle (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer soweit sie von der zuständigen Handwerkskammer zur Abnahme von Prüfungen ermächtigt wurden, Handwerksinnung sowie vom Bayerischen Landesamt für Umwelt anerkannte Stellen) direkt kontaktieren.
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Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Zertifizierung eines Betriebs
- Nach Bayerischem Kostengesetz liegen die Kosten zwischen 125 und 1.500 EUR je nach Größe des Betriebes, Anzahl der Personalzertifikate und Aufwand zur Prüfung der Unterlagen und Erstellung der Bescheinigung.
Persönliche Formalitäten
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Werkvertragsverfahren; Beantragung der Zustimmung zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften im Rahmen von Werkverträgen
Für die Aufwendungen, die der Bundesagentur für Arbeit und der Behörden der Zollverwaltung bei der Durchführung der Regierungsvereinbarungen entstehen, wird vom ausländischen Arbeitgeber (Auftragnehmer) eine Gebühr erhoben. Die Grundgebühr für einen Neuantrag beträgt EUR 200,00. Wenn Sie die Gebühr per Bargeldeinzahlung entrichten möchten, zahlen Sie den Betrag auf das Konto der Bundesagentur für Arbeit bei der Deutschen Bundesbank.
Gebühr: 200,00 EUR
Vorkasse: JaBei einem Nachtrag fallen weitere EUR 100,00 an Gebühren an. Wenn Sie die Gebühr per Bargeldeinzahlung entrichten möchten, zahlen Sie den Betrag auf das Konto der Bundesagentur für Arbeit bei der Deutschen Bundesbank.
Gebühr: 100,00 EUR
Vorkasse: JaDarüber hinaus entsteht eine Laufzeitgebühr von EUR 75,00 je Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer für jeden angefangenen Monat der Beschäftigung.
Gebühr: 75,00 EUR
Vorkasse: Ja
Legende
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