Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung (39.00.0.00)
Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.
Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:
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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger
Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.
Ggf. können noch folgende Genehmigungen oder Anzeigen erforderlich sein:
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Bioabfall; Beantragung der Bestimmung als Stelle für die Durchführung von Untersuchungen
Untersuchungen zu Bioabfällen und Aufbringungsböden müssen nur durch Stellen durchführt werden, die von der zuständigen Behörde bestimmt worden sind oder die über eine gleichwertige Anerkennung aus einem anderen EU-Staat oder EWR-Staat verfügen.
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Klärschlamm; Beantragung der Bestimmung einer Stelle für die Durchführung von Probenuntersuchungen
Die Klärschlammverordnung verpflichtet den Klärschlammerzeuger, bestimmte Probenuntersuchungen zu Klärschlämmen und Aufbringungsböden für Klärschlämme durchführen zu lassen.
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.
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Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland; Anmeldung und sonstige Pflichten
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen nach Deutschland ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beachten.
Steuerrechtliche Formalitäten
Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
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Steuern; Informationen bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.
Persönliche Formalitäten
Wir möchten Sie außerdem auf folgende personenbezogenen Formalitäten hinweisen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
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Werkvertragsverfahren; Beantragung der Zustimmung zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften im Rahmen von Werkverträgen
Wenn Sie als ausländische Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ausländische Arbeitskräfte im Rahmen von Regierungsvereinbarungen für die Durchführung von Werkverträgen nach Deutschland entsenden möchten, muss die Bundesagentur für Arbeit dem erst zustimmen.
Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung
Diese Dienstleistung umfasst:
- Dekontaminierung von Böden und Grundwasser am Ort der Verschmutzung oder anderweitig, z. B. unter Anwendung mechanischer, chemischer oder biologischer Verfahren
- Dekontaminierung von Industrieanlagen oder -standorten, einschließlich Nuklearanlagen und -standorten
- Dekontaminierung und Reinigung von Oberflächenwasser nach Verschmutzung, z. B. durch Einsammlung der Schadstoffe oder Einsatz von Chemikalien
- Beseitigung von Öl- und anderen Verschmutzungen zu Land und zu Wasser
- Entseuchung bzw. Vorbehandlung von toxischen Stoffen wie Asbest, Bleifarbe usw., einschließlich Erarbeitung und Durchführung von Sanierungsplänen zur Entfernung, Zerstörung, Eindämmung oder sonstigen Verminderung von Schadstoffen in Gebäuden
- sonstige spezielle Umweltschutzmaßnahmen
Stichworte
- Altlastensanierung (Böden)
- Asbest- u.ä. Sanierung von Bauwerken
- Aufbereitung ölverseuchter Böden (Bodensanierung)
- Bodensanierung (Beseitigung von Umweltverschmutzungen)
- Dekontamination von Böden
- Kampfmittelbergung auf Baugrundstücken
- Kampfmittelbeseitigung auf Baugrundstücken
- Munitionsbeseitigung, -sprengung und -vernichtung
- Räumen von Minenfeldern
- Reinigung verseuchter Böden
- Sanierung kontaminierter Böden (Beseitigung von Umweltverschmutzungen)
- Städtereinigung (Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung)
- Vernichtung von Kampfmitteln